Die Dienstvereinbarung „Mobil Arbeiten“ gilt grundsätzlich für alle wissenschaftlich und nichtwissenschaftlich Mitarbeitenden der Universität Rostock und begründet die Möglichkeit, Dienstaufgaben auch
https://typo3-test.uni-rostock.de/serviceleistungen/zentrale-universitaetsverwaltung/suche-in-serviceleistungen/ppp-prozesse/detail/n/mobil-arbeiten-140223/