Wenn Sie als Mitarbeiter der Universität Rostock einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Nebentätigkeit nachgehen möchten, sind Sie verpflichtet, diese dem Arbeitgeber rechtzeitig, mindestens einen M
https://typo3-test.uni-rostock.de/serviceleistungen/zentrale-universitaetsverwaltung/suche-in-serviceleistungen/ppp-prozesse/detail/n/nebentaetigkeit-anzeigen-140247/