Bei Notfällen hat unverzüglich eine Meldung/Alarmierung an die Rettungskräfte und den Dispatcher nach der "Roten Karte" zu erfolgen. Als erstes werden die Rettungskräfte (Notruf 0-112 bzw. Polizei 0-1
https://typo3-test.uni-rostock.de/serviceleistungen/zentrale-universitaetsverwaltung/suche-in-serviceleistungen/ppp-prozesse/detail/n/notfaelle-melden-148317/