Ein Arbeitszeugnis wird auf Antrag einer Beschäftigten oder eines Beschäftigten (mit Arbeitsvertrag an der UR) ausgestellt. Der Antrag erfolgt entweder beim Fachvorgesetzten oder bei D4. Der Fachvorge
https://typo3-test.uni-rostock.de/serviceleistungen/zentrale-universitaetsverwaltung/suche-in-serviceleistungen/ppp-prozesse/detail/n/arbeitszeugnis-ausstellen-139373/