Beschäftigte der Universität Rostock können eine Freistellung unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes / ihrer Besoldung für eine anerkannte Weiterbildung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz M-V (BfG
https://typo3-test.uni-rostock.de/serviceleistungen/zentrale-universitaetsverwaltung/suche-in-serviceleistungen/ppp-prozesse/detail/n/bildungsurlaub-in-anspruch-nehmen-139627/