Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beantragen müssen, weil Ihr Beschäftigungsverhältnis ohne Anschlussbeschäftigung endet, ist für die Berechnung eine sogenannte Arbeitsbescheinigung
https://www.dienstleistungsportal.uni-rostock.de/dienstleistungen/dienstleistungen-nach-leistungsfeld/suche-in-serviceleistungen/ppp-prozesse/detail/n/arbeitsbescheinigung-erhalten-156925/