Bei Versterben von Beschäftigten besteht die Möglichkeit, dass aus den Mitteln der Universität ein Nachruf bzw. eine Traueranzeige aufgegeben wird, um so den/die Verstorbene/n zu ehren. Auch eine Kran
https://www.dienstleistungsportal.uni-rostock.de/dienstleistungen/dienstleistungen-nach-leistungsfeld/suche-in-serviceleistungen/ppp-prozesse/detail/n/nachruf-veranlassen-164817/