Wenn Sie zur Betreuung Ihres erkrankten Kindes zu Hause bleiben, müssen Sie unverzüglich Ihren Fachvorgesetzten informieren. Es muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, aus der sich ergibt,
https://www.dienstleistungsportal.uni-rostock.de/dienstleistungen/dienstleistungen-nach-leistungsfeld/suche-in-serviceleistungen/ppp-prozesse/detail/n/kindeserkrankung-melden-140133/