Druckrichtlinie des IT- und Medienzentrums

Die Druckrichtlinie regelt die Nutzung des Druckservices des ITMZ entsprechend § 3, (3) der „Nutzungsordnung des IT- und Medienzentrums“ vom 15.12.2010.

Mit der Abgabe eines Druckauftrages erkennt der Auftraggeber die Druckrichtlinie an.

  • Der Druckservice am ITMZ ist ein universitätsweiter Service, der von allen Mitgliedern der Universität Rostock für ihre Arbeit in Forschung und Lehre genutzt werden kann. Es werden lediglich die Kosten für die Verbrauchsmaterialien intern verrechnet. Es gilt die Preistabelle für Mitglieder der Universität Rostock.
  • Nicht-Universitätsmitglieder können den Druckservice nur in Anspruch nehmen, wenn sie nach der „Nutzungsordnung des IT- und Medienzentrums“ nutzungsberechtigt sind. Für Aufträge von Nicht-Universitätsmitgliedern gilt das „Angebot für Nicht- Universitätsmitglieder“ und die Kostenberechnung nach den AGB`s für Leistungen des IT- und Medienzentrums.
  • Mit der Abgabe des Druckauftrages bestätigt der Auftraggeber, dass keine Rechte Dritter an diesen Daten bestehen und das Urheberrechtsgesetz nicht verletzt wird. Der Druckservice behält es sich vor, dies zu kontrollieren. Bei Verstoß wird nicht gedruckt bzw. wird der Druck unterbrochen. Entstandene Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
  • Der Druckservice umfasst nicht das volle Aufgabenspektrum einer Druckerei. Es werden u.a. keine Design- und Verlagsarbeiten übernommen.
  • Das ITMZ stellt hochwertige, ausschließlich digitale Drucktechnik zur Verfügung, um eine hohe Qualität der Druckergebnisse zu gewährleisten. 
    • Die digitale Drucktechnik bedingt technisch, dass nicht vollflächig (randlos) auf A4 und A3 Papier gedruckt werden kann. Der Druckservice bietet angepasste Formate (z.B. A4k (28,5cmx20,16cm), A5g (24,5cmx17,27cm)) an, um den Druck kostengünstig zu gestalten. Um ein vollflächiges A4 oder A3 zu drucken, wird das jeweils größere Papier bedruckt und dies auch in Rechnung gestellt. Dazu sind vom Nutzer Schnittmarken anzulegen.
    • Der Druck ist nicht farbverbindlich. 
    • Der digitale Druck garantiert keinen gleichmäßigen Druck von Vollfarbflächen. Eine absolute Farbtreue über die Zeit kann nicht gewährleistet werden.
    • Da es sich um einen universitätsinternen Dienst handelt, werden keine verbindlichen Kostenvoranschläge erstellt. Die Druckmaschine weist die exakte Anzahl und Größe der benötigten Bögen und die Anzahl der Farb- bzw. s/w-Drucke erst nach dem ersten Druck aus. Es gibt keine Rabattstaffelung.

Auftragsannahme

  • Druckaufträge werden ausschließlich über die Formulare „Upload von Druckdaten für Universitätsmitglieder“ oder „Upload von Druckdaten für Nichtuniversitätsmitglieder“ angenommen. Beide Formulare findet man auf der Internetseite

www.itmz.uni-rostock.de/anwendungen/dienste-fuer-forschung/lehre/drucken-und-scannen/

  • Die Druckvorlagen sollten im PDF-Format vorliegen. Im Ausnahmefall werden Dateien in den Formaten PowerPoint, CorelDraw, Microsoft Word, Adobe Illustrator und Adobe InDesign akzeptiert.
  • Die Möglichkeit einer nachträglichen Korrektur der Auftragsdaten oder der Druckvorlage ist abhängig vom jeweiligen Bearbeitungsstatus. Weitere mündliche oder telefonische Absprachen müssen schriftlich über poster@uni-rostock.de bestätigt werden.
  • Eine Terminreservierung kann bis zu 6 Wochen vorher vorgenommen werden. Auf Grund der technischen und personellen Ausstattung können aber keine verbindlichen Terminarbeiten übernommen werden.
  • Der hochgeladene Auftrag erhält eine Auftragsnummer. Der Auftraggeber erhält eine E-Mail mit der Bestätigung des Eingangs des Auftrags. Mit der Abgabe des Auftrags verpflichtet sich der Auftragsgeber zur Bezahlung der vom ITMZ in Rechnung gestellten Kosten.

Abarbeitung

  • Die Reihenfolge der Abarbeitung der Aufträge ergibt sich aus der Reihenfolge des Eingangs der Aufträge oder nach technischen Gegebenheiten.
  • Das ITMZ ist nicht haftbar für Verzögerungen, die sich durch technische Ausfälle der entsprechenden Technik ergeben.
  • Das ITMZ ist nicht haftbar für Fehler, die beim Nutzer liegen, wie z.B. nicht eingebundene Schriften oder Bilder, Transparenzen, falsche Farben oder Anordnungen o.ä. Wurde kein Anschnitt im PDF-File angelegt, kann nicht exakt zugeschnitten werden.
  • Wissenschaftliche Arbeiten wie Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktorarbeiten werden nur gedruckt, wenn der Verfasser Mitglied der Universität Rostock ist und er den Auftrag selbst auslöst.
  • Grundsätzlich wird nur auf dem vom ITMZ bereitgestellten Papier gedruckt. Der Druck auf Öko-Papier erfolgt nur für Bücher und nur auf vom Druckmaschinenhersteller zertifiziertem Papier. Das Papier ist in ausreichender Menge vom Auftraggeber zu liefern. Es erfolgt keine Lagerung des Papiers am ITMZ.
  • Das Laminieren von Fremddrucken erfolgt nur auf eigene Gefahr des Auftragsgebers, da nicht einzuschätzen ist, ob das schon bedruckte Papier und die benutzte Farbe hitzebeständig sind.
  • Der Rundumschnitt bei Papierpostern erfolgt maschinell. Textile Poster werden manuell „von der Rolle“ geschnitten. Ein Zuschnitt anderer Drucke erfolgt nur auf den unteren farbigen Rand des Corporate Designs und beim Druck von A4 und A3 auf größerem Papier.

Ausgabe und Bezahlung

  • Die Ausgabe der Drucke erfolgt über die zentrale Anlaufstelle des ITMZ oder durch die Hauspost.
  • Verpackungsmaterial wird in Abhängigkeit von Art und Größe in Rechnung gestellt.
  • Der Versand von Plakaten erfolgt über hauseigene Posterrollen, die bei Verlust in Rechnung gestellt werden.
  • Die Ausgabe von Klausurdrucken erfolgt nicht über die zentrale Anlaufstelle des ITMZ, sondern nur persönlich durch die zuständigen ITMZ-Mitarbeiter. Falls der Auftraggeber den Druck nicht selbst abholen kann, muss er eine Person benennen, die dies in seinem Auftrag tut.
  • Der Erhalt des Drucks wird schriftlich mit Unterschrift und Datum bestätigt. Beim Postweg wird die Übernahme der Drucke durch den Postfahrer quittiert.
  • Die Bezahlung erfolgt bei Aufträgen von Universitätsmitgliedern grundsätzlich über eine Umbuchung innerhalb der Universität.
  • Die Bezahlung von externen Aufträgen nach Hochschulgebührensatzung erfolgt über Rechnung oder in Barzahlung. Studenten bezahlen ihre Druckaufträge grundsätzlich in bar. Barzahlungen können in der Geschäftsstelle des ITMZ zu den Öffnungszeiten bar oder mit EC-Karte vorgenommen werden.

 Reklamationen sind direkt an den Druckservice zu richten. Der Druckservice des ITMZ prüft die Reklamation. Wird die Reklamation anerkannt, wird der Druckauftrag schnellstmöglich korrekt ausgeführt.

Erlassen durch den Leiter des ITMZ am 27.05.2024

          Sönke Klinger Leiter des ITMZ