Richtlinie für 3D-Druck am IT- und Medienzentrum
Die Richtlinie für das 3D-Drucken regelt die Nutzung des 3D-Druck-Dienstes des ITMZ gemäß §3, (3) der „Nutzerordnung des IT- und Medienzentrums“ vom 15.12.2010.
Mit der Beauftragung des ITMZ, einen 3D-Druck anzufertigen, erkennt der Auftraggeber die Richtlinien für das 3D-Drucken an.
- Der 3D-Druckservice ist ein universitätsweiter Service, welcher von allen Mitgliedern der Universität Rostock zur Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben genutzt werden kann. Es werden lediglich die Verbrauchsmaterialien intern verrechnet (Anhang 1).
- Der 3D-Druck-Service kann nicht für private Aufträge oder von Nicht-Universitätsmitgliedern in Anspruch genommen werden.
- Es werden nur Dateien gedruckt, an denen der Auftraggeber bzw. die Universität Rostock die Nutzungsrechte besitzt.
- Mit der Erteilung des Auftrags bestätigt der Auftraggeber, dass er im vollen Umfang die Rechte besitzt, die Daten auszudrucken. Das ITMZ hält es sich vor, dies zu kontrollieren. Bei Verstoß wird kein 3D-Druck angefertigt.
- Das ITMZ ist nicht berechtigt, die vom Auftraggeber gelieferten Druckdaten ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers anderweitig zu nutzen.
- Die Druckdaten werden nicht archiviert.
Auftragsannahme
- Der Auftrag für einen 3D-Druck wird über das Formular für den Upload von Druckdaten an den Druckservice des ITMZ unter Angabe des Verwendungszwecks, der Skalierung und der Materialfarbe geschickt.
- Die Druckdaten werden ausschließlich im stl- oder obj-Format angenommen.
- Die Möglichkeit einer nachträglichen Korrektur der Auftragsdaten ist abhängig vom jeweiligen Bearbeitungsstatus. Weitere mündliche oder telefonische Absprachen müssen schriftlich über 3d@uni-rostock.de bestätigt werden.
- Eine Terminreservierung kann aus technischen Gründen (Druckdauer) nicht vorgenommen werden.
- Der hochgeladene Auftrag erhält eine Auftragsnummer, auf die bei Nachfragen Bezug genommen wird. Der Auftraggeber erhält eine E-Mail zur Bestätigung des Eingangs des Auftrags.
- Mit der Abgabe des Auftrags verpflichtet sich der Auftraggeber zur Bezahlung der vom ITMZ in Rechnung gestellten Kosten.
Abarbeitung
- Am ITMZ wird der 3D-Druck auf einem Makerbot Replicator (5th Generation) gefertigt.
- Der Makerbot ist ein Filamentdrucker und wird am ITMZ nur mit Makerbot-Filament bestückt.
- Die Reihenfolge der Abarbeitung der Aufträge ergibt sich aus der Reihenfolge des Eingangs der Aufträge oder nach technischen Gegebenheiten.
- Das ITMZ haftet nicht für Verzögerungen, die sich durch Ausfälle der entsprechenden Technik ergeben.
- Das ITMZ ist nicht haftbar für Fehler, die beim Auftraggeber liegen (z.B. ein nicht geschlossenes Mesh).
- Der Bauraum des Druckers liegt bei maximal 23x18x13cm bzw. 30,5 L x 30,5 B x 45,7 H cm . Größere Objekte können nur in Teilen gedruckt werden. In diesem Fall sind die geteilten Dateien vom Auftraggeber zu erstellen und zu liefern.
- Das Bauteil wird nach dem Druck vom ITMZ nicht weiter verarbeitet und auch nicht mechanisch nachbearbeitet. Das Bauteil wird mit den für den Druck benötigten Stützstellen und der Bauplatte ausgeliefert.
- Das Material für die Stützstellen und die Bauplatte gehen in die Materialkosten ein.
Ausgabe und Bezahlung
- Die Ausgabe der gedruckten Bauteile erfolgt über die zentrale Anlaufstelle des ITMZ oder durch die Hauspost.
- Notwendiges Verpackungsmaterial wird in Rechnung gestellt.
- Der Erhalt des Drucks wird schriftlich mit Unterschrift und Datum bestätigt. Beim Postweg wird die Übernahme der Bauteile vom Postfahrer quittiert.
- Die Berechnung der Kosten ergibt sich aus der Menge der verbrauchten Materials und einer Einrichtungspauschale.
- Das verbrauchte Material wird vom Drucker ausgewiesen.
- Die Bezahlung erfolgt über eine interne Umbuchung.
- Reklamationen sind direkt an den Druckservice zu richten. Der Druckservice des ITMZ prüft die Reklamation. Wird die Reklamation anerkannt, wird der Druckauftrag schnellstmöglich korrekt ausgeführt.
Erlassen durch die Leiterin des ITMZ am 24.05.2018
Dr. Christa Radloff
Leiterin des ITMZ